Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die umseitigen Aufträge sichern die Teilnahme an der Versorgung auf der Grundlage der Rahmenverträge, die natürlich essen einerseits und die Personalmanagement Ute Ewert UG (haftungsbeschränkt) andererseits mit kommunalen Behörden oder berechtigten Institutionen abgeschlossen haben.

Kunden im PLZ-Bereich 10-16 schließen den Vertrag zu I. mit der natürlich essen Bln.-Brbg. GmbH, Bitterfelder Straße 19c in 12681 Berlin und Kunden aus dem PLZ-Bereich 18 zu I. mit der natürlich essen MV, GmbH Handwerkstr. 1 in 18069 Rostock.

Der Vertragspartner zu II. ist immer die Personalmanagement Ute Ewert UG (haftungsbeschränkt), Bebelstr. 47 in 16341 Panketal.

Mit der Rücksendung des vom Auftraggeber unterschriebenen Originalauftrages wird der Auftrag für alle Parteien verbindlich. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Rahmenverträge verlieren die umseitigen Aufträge ebenfalls ihre Gültigkeit, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.

2. Die umseitigen Aufträge, ausgefertigt in zwei Exemplaren, werden unbefristet abgeschlossen. Sie können ohne Angabe von Gründen sowohl vom Auftraggeber als auch von der natürlich essen bzw. der Personalmanagement Ute Ewert UG (haftungsbeschränkt) einseitig jederzeit schriftlich gekündigt werden.

3. Für die bestellten Mittagessen wird sowohl von der natürlich essen als auch von der Personalmanagement Ute Ewert UG (haftungsbeschränkt) jeweils ein mit den kommunalen Behörden/berechtigten Institutionen vereinbarter und/oder festgesetzter Kostenbeitrag/Portionspreis entsprechend umseitiger Vereinbarung erhoben.

4. Erfolgen durch die Behörde Änderungen des jeweiligen Kostenbeitrages bzw. der Berechnungsgrundlage, werden diese unverzüglich nach Bekanntgabe dem Auftraggeber durch die natürlich essen schriftlich mitgeteilt und werden Bestandteil des jeweiligen Auftrages. die natürlich essen und die Personalmanagement Ute Ewert UG (haftungsbeschränkt) sind nicht berechtigt, einen anderen als den vorgegebenen Beitrag zu erheben.

5. Soweit die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen auf der Grundlage von Änderungen nicht oder noch rechtzeitig vor Wirksamwerden den neuen Gegebenheiten angepasst werden können, werden durch die natürlich essen und/oder die Personalmanagement Ute Ewert UG (haftungsbeschränkt) zu wenig gezahlte Beträge nachgefordert oder gegebenenfalls zuviel gezahlte Beträge erstattet.

6. Bei nicht fristgerechter oder fehlender Zahlung des jeweiligen Kostenbeitrages kann die jeweilige Auftragsleistung verweigert bzw. eingestellt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Beitragssummen bleibt davon unberührt und zieht bei Nichterfüllung rechtliche Konsequenzen nach sich.

7. Änderungen zum Auftrag (Schulwechsel, Konto- oder Adressenänderung etc.) sind durch den Auftraggeber gegenüber der natürlich essen rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, um die notwendigen Auftragskorrekturen zu sichern. Die natürlich essen wird die Personalmanagement Ute Ewert UG (haftungsbeschränkt) über die Änderungen in Kenntnis setzen.

8. Zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern ist die Kundennummer bei sämtlichem Schriftverkehr zwischen den Parteien anzugeben.

9. Bestell- und Abrechnungssystem
Für die unterrichtstägliche Teilnahme am Mittagessen wird sowohl von der natürlich essen als auch von der Personalmanagement Ute Ewert UG (haftungsbeschränkt) jeweils ein mit den kommunalen Behörden/berechtigten Institutionen vereinbarter und/oder festgesetzter Kostenbeitrag/Portionspreis berechnet.

Die Bezahlung der Monatsrate entsprechend der Kostenbeiträge/Portionspreise der tatsächlich bestellten Versorgungstage eines jeden Monats erfolgt grundsätzlich bargeldlos in der ersten Woche des Folgemonats. Eine ausdrückliche monatliche Rechnungslegung erfolgt nicht. Da für die Dienstleistung Schüler-Mittagessen keine Rechnungslegungspflicht besteht. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die natürlich essen auch die Bestellannahme und das Inkasso für die Personalmanagement Ute Ewert UG (haftungsbeschränkt) übernimmt und ermächtigt die natürlich essen auch zum Lastschrifteinzug der an die Personalmanagement Ute Ewert UG (haftungsbeschränkt) zu zahlenden Beträge. Gebühren für Rücklastschriften, die nicht durch die natürlich essen zu vertreten sind, trägt der Kontoinhaber.
Die Gläubiger ID der natürlich essen GmbH lautet: DE51ZZZ00000151050, Mandatsreferenz WIRD SEPARAT MITGETEILT und entspricht Ihrer Kundennummer.
Die Gläubiger ID der natürlich essen Mecklenburg Vorpommern GmbH lautet: DE08ZZZ00000952947, Mandatsreferenz WIRD SEPARAT MITGETEILT und entspricht Ihrer Kundennummer.

Im Internet stehen die Rechnungen in Ihrem persönlichen Kundenkonto zum Abruf bereit. Des Weiteren enthält der Kontoauszug alle relevanten Daten zur Abbuchung.
Sollten Sie eine Zusendung wünschen, erlauben wir uns eine Aufwandspauschale von 1,50 € zu berechnen.

Unter der Servicetelefonnummer können die Mittagessen für den laufenden Tag bei Krankheit bis 08:00 Uhr abbestellt werden. Danach getätigte Abbestellungen gelten ab dem Folgetag.

Laut Vertrag, mit den kommunalen Behörden/berechtigten Institutionen, kann von den zuständigen Mitarbeitern der Einrichtung ein Auswahlessen für die gesamte Einrichtung / Gruppe festgelegt werden. Dadurch entfällt die Auswahlmöglichkeit durch den Auftraggeber.

10. Auftragsverteilung
Die Leistungspflicht der natürlich essen beinhaltet die Herstellung und Bereitstellung der vom Auftraggeber für den Essenteilnehmer bestellten Essen, sowie die Durchführung des Bestell- und Abrechnungssystems.
Die Leistungspflicht der Personalmanagement Ute Ewert UG (haftungsbeschränkt) beinhaltet die Ausgabe der vom Auftraggeber für den Essenteilnehmer bestellten Essen und Getränke, sowie die damit verbundenen Serviceleistungen.

Die Bereitstellung der ersten Kundenkarte erfolgt kostenfrei, bei Verlust oder Beschädigung erheben wir eine Pauschale von € 4,50 für die Ausstellung einer Ersatzkarte. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch unseren Schlüsselanhänger Chip zur Verfügung, für diesen erheben wir eine Schutzgebühr von 7,50 €.